Räum- und Streupflicht

Vernachlässigt eine verantwortliche Stelle nachweislich den Winterdienst, so kann sie bei Unfällen für die entstandenen Schäden haftbar gemacht werden.
Haus- und Grundstückseigentümer sind verpflichtet, die Gehwege entlang der Grenzen ihrer Grundstücke sicher begehbar zu halten. Die Grundstückseigentümer können diese Pflicht selbst erfüllen oder einem Dienstleister (Winterdienst von Greenline-Gartenbau) übertragen. Auch hier besteht bei Nachlässigkeit eine Haftpflicht bei Unfällen.

Winterlandschaft Region Hannover

Winterlandschaft Region Hannover

Greenline Garten- und Landschaftsbau, Winterdienst, Rollrasen und Baumfällung in Springe - Hannover - Hildesheim